100 Jahre
Die Geschichte der amtlichen Bodendenkmalpflege in Westfalen
Auf dem Weg zu unserem heutigen archäologischen Forschungsstand gab es viele kleinere und größere Zwischenschritte, die an den verschiedensten Orten der Welt gemacht wurden – zum Beispiel in Westfalen. So ist schon Ende des 19. Jahrhunderts das Pfostenloch im Römerlager Haltern zu unvergessenem Ruhm gelangt. In Soest dokumentierte August Stieren 1934 das erste neolithische Trapezlanghaus Mitteleuropas. Die erste flächige Ausgrabung der paläolithischen Federmesserkultur in Nordwestdeutschland fand 1966 in Westerkappeln statt und galt lange als Referenzgrabung. Die erste Bergbaugrabung in Deutschland erfolgte 1970 am Altenberg bei Hilchenbach-Müsen und 1990 untersuchten Archäologen in Witten-Annen erstmals in Deutschland ein Konzentrationslager.
Inzwischen ist die Archäologie in Westfalen seit 100 Jahren eine staatliche Aufgabe. Zwar wurde das für alle Provinzen des Königreichs Preußen verbindliche »Preußische Ausgrabungsgesetz« bereits am 26. März 1914 erlassen. Es regelte die Zuständigkeitsbereiche der Museen und den Verkauf archäologischer Fundstücke. Darüber hinaus ist hier festgelegt, dass ohne behördliche Genehmigung keine Ausgrabungen stattfinden dürfen. Doch nur vier Monate später brach im Juli 1914 der Erste Weltkrieg aus und die Menschen hatten andere Sorgen als geregelte Ausgrabungsverfahren. Daher blieb das Gesetz zunächst ein kaum bekanntes, wirkungsloses Papier.
Dies änderte sich erst am 30. Juli 1920 mit dem Erlass der Ausführungsbestimmungen zum Preußischen Ausgrabungsgesetz, mit denen private Vereine und Kommissionen offiziell von ihren bisherigen Aufgaben entbunden wurden. Dieser Tag gilt als der tatsächliche Beginn einer amtlich geregelten Bodendenkmalpflege. Einen stichpunktartigen Rückblick auf die letzten 100 Jahre finden Sie auf den folgenden Unterseiten.