Auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung ...
Unsere Geschichte, die sich in alten Gebäuden oder archäologischen Fundstellen und Funden präsentiert, interessierte lange nur einzelne Persönlichkeiten, deren Fokus zudem sehr unterschiedlich war. Einige versuchten zum Beispiel, die in den antiken Quellen erwähnten Orte zu lokalisieren. Andere waren schlicht Schatzsucher. Die Allgemeinheit zeigte lange nur verhaltenes Interesse an unserem gemeinsamen kulturellen Erbe und auch sein Wert als Quelle für die Geschichtsschreibung wurde erst spät erkannt.
1507/1508
In der Bibliothek des Klosters Corvey tauchen die Annalen des Tacitus auf, in denen die Varusschlacht erwähnt wird. Ein nachhaltiges Interesse an den Spuren der Vergangenheit setzt ein.
1820
Die Lippische Regierung stellt mit der »Verordnung, das Nachgraben nach Todten-Urnen und sonstigen Alterthümern betreffend« das Ausgraben von Bodendenkmälern ohne offizielle Erlaubnis unter Strafe. Dies ist die erste staatliche Regelung zur Bodendenkmalpflege und bleibt für die nächsten 100 Jahre die einzige Regelung zum Umgang mit Bodenaltertümern in Westfalen-Lippe überhaupt.
1824/1825
In Paderborn und Münster werden die beiden Abteilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens gegründet. Sie nehmen erstmals organisierte Forschungen in Westfalen vor.
1836
Der Verein richtet in Münster eine archäologische Sammlung ein.
1897
Am 30. Dezember 1897 wird die Altertumskommission für Westfalen gegründet. Ihr satzungsgemäßes Ziel ist es, »die Forschungen an den stummen Zeugen der Vergangenheit systematischer anzuregen, einheitlicher zu fördern«.
1899
Bei Ausgrabungen eines römischen Militärlagers in Haltern wird erstmals die Bedeutung von Erdverfärbungen als Standspuren verrotteter Holzpfosten erkannt – eine Sternstunde nicht nur der westfälischen Archäologie. Berühmt wurde der Ausspruch des Bonner Professors für Klassische Archäologie Georg Loeschcke »Nichts ist dauerhafter als ein ordentliches Loch!«, den Carl Schuchhardt 1904 in einem Vortrag bei Kaiser Wilhelm II. über das Römerlager Haltern zitierte.
1901
In Rüthen-Kneblinghausen wird ein römisches Militärlager entdeckt.
1905
In Bergkamen-Oberaden und Lünen-Beckinghausen werden ebenfalls römische Militärlager entdeckt.
1906
Ausgrabungen an mehreren jungsteinzeitlichen Großsteingräbern bei Warburg beginnen.
1907
In Haltern wird 1907 mit Spenden Kaiser Wilhelms II. und des Industriellen Friedrich Krupp ein Museum eröffnet, das die römischen Funde der dortigen Ausgrabungen zeigt.
1908
Das neu erbaute Landesmuseum für die Provinz Westfalen am Domplatz in Münster, das heutige LWL-Museum für Kunst und Kultur, wird eröffnet. Die Altertumssammlungen sind in zwei Räumen aufgestellt.
1914
Am 26. März 1914 wird das Preußische Ausgrabungsgesetz erlassen. Es regelt die Zuständigkeitsbereiche der Museen und den Verkauf archäologischer Fundstücke für alle preußischen Provinzen, also auch für Westfalen. Darüber hinaus ist festgelegt, dass ohne behördliche Genehmigung keine Ausgrabungen stattfinden dürfen. Als am 18. Juli der Erste Weltkrieg ausbricht, fehlen noch die zugehörigen Ausführungsbestimmungen, die kriegsbedingt auch in den kommenden Jahren nicht mehr erlassen werden. Das neue Gesetz bleibt dadurch weitgehend unbekannt und wirkungslos.